Ökologisches Waldgesetz – Jetzt!
Novelle des Bundeswaldgesetzes dient nicht dem Waldschutz
„Die Novellierung des Bundeswaldgesetzes aus dem Jahre 1975 ist aufgrund erheblicher Mängel dringend erforderlich. Es fehlen insbesondere verbindliche Vorgaben für eine ökologische Bewirtschaftung der Wälder. Diese müssen den Schutz des Waldbodens, des Wasserhaushaltes, den Erhalt der Biodiversität und der Ökosystemleistung des Waldes sicherstellen. Der nunmehr vorliegende Entwurf wird diesen Aufgaben nicht gerecht“, erklärten Dr. Martin Flade, Buchenwaldexperte und wissenschaftlicher Beirat der NI, Harry Neumann, Vorsitzender der NI und Biologe Axel Schmoll, Länder- und Fachbeirat der NI.
+++ Aktualisierte Neuauflage +++
Auf vielfachen Wunsch haben wir unsere Publikation "Landschaften und Wälder schützen" aktualisiert neu aufgelegt.
Sie trägt jetzt den Titel "Wissenschaftler fordern: Keine Windenergie im Wald! - Landschaften und Wälder schützen!" und bringt damit die Forderungen der zahlreichen dort zu Wort kommenden Wissenschaftler auf den Punkt: Eine weitere Zerstörung unserer verbliebenen Naturräume durch gigantische Industrieanlagen ist keine Option für eine lebenswerte Zukunft!
Bitte unterstützen Sie unsere Forderungen und verbreiten Sie die frei verfügbare digitale Publikation und/oder bestellen Sie die 64 Seiten starke Broschüre als Papierversion, um diese an Entscheidungsträger und interessierte Bürger zu verteilen. Dafür bitten wir Sie um eine Spende, der Höhe der Bestellmenge angepasst, um die Porto- und Druckkosten zu decken.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Engagement zum Schutz von Landschaften, Wäldern, Wildtieren und Lebensräumen.
Ihre Bestellung senden Sie bitte per Mail an: bestellung[at]naturschutz-initiative.de
EU-Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland
EU-Kommission rührt sich bisher nicht!
Da die Bundesrepublik Deutschland laut des von uns beauftragten Rechtsgutachten „systematisch“ gegen EU-Recht verstößt, hatte die Naturschutzinitiative e.V. (NI) am 15.05.2023 durch den renommierten Umweltrechtler Dr. Rico Faller (Kanzlei Caemmerer Lenz, Karlsruhe) eine EU-Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht.
Obwohl der normale Fortgang einer EU-Beschwerde vorsieht, dass dem Beschwerdeführer nach zwei Monaten erste Ergebnisse der Prüfung übermittelt werden, ist dies bisher nicht geschehen. Bereits Anfang November schrieb die NI daher die EU-Kommission an, um an die noch nicht erfolgte Rückmeldung zu erinnern. Daraufhin geschah nichts – außer einer formellen Lesebestätigung unseres Erinnerungsschreibens. Haben wir etwa in ein großes Wespennest gestochen?